Kontakt Betreuer zu dem unter Betreuung stehenden Menschen

Der Kontakt zwischen dem rechtlichen Betreuer und dem unter gesetzlicher Betreuung stehenden Menschen (Formen, Häufigkeit ...)

Formen des Kontaktes

Je nach Bedarf und dem konkreten Einzelfallverlauf ist zu entscheiden sein, welche Form des Kontaktes am besten geeignet ist, der persönlichen Betreuung gerecht zu werden.

Besuche am tatsächlichen Aufenthaltsort (Wohnung, Heim, Krankenhaus) des betreuten Menschen sind die "erste Wahl" der Kontaktgestaltung. Zwingend erforderlich sind regelmässige Besuche, wenn der betreute Mensch nicht in der Lage ist, den tatsächlichen Aufenthaltsort zu verlassen oder der Betreuer einen persönlichen Eindruck vom Lebensumfeld des betreuten Menschen benötigt. Voraussetzung ist, dass der Besuch vom betreuten Menschen gewünscht wird.

Treffen mit dem betreuten Menschen an einem vereinbarten Ort (Amtsgericht, Behörde, Arzt, Cafe, Einkaufsmeile, Angehörige) machen Sinn, wenn der betreute Mensch dies wünscht oder der Ort zur Erledigung der anstehenden Angelegenheit von Bedeutung ist und der betreute Mensch in der Lage ist entsprechend teilzunehmen beziehungsweise mitzuwirken. Das Treffen an einem neutralen Ort ist geeignet, eine eventuell bestehende Befangenheit auf zulösen. Das Treffen an einem vereinbarten Ort fördert Mobilität, Selbstständigkeit und Teilhabe an realen Gegebenheiten.

Beispiele:

- Der betreute Mensch will niemanden in die Wohnung lassen.

- Das Betreten der Wohnung ist dem Betreuer nicht zuzumuten.

- Der betreute Mensch hat keine eigene Wohnung.

- Es muss ein Vertrag abgeschlossen werden an dem der betreute Mensch mitwirken kann.

- Krankheitsbedingt (z.B. paranoide Schizophrenie) beschuldigt der betreute Mensch den Betreuer unter Missachtung der realen Gegebenheiten des Diebstahls, Missbrauchs und Ähnlichem.

Besuch des betreuten Menschen im Büro des Betreuers

Diese Form des persönlichen Kontaktes soll dann gewählt werden, wenn der betreute Mensch dies wünscht oder der betreute Mensch in der Lage ist, an der Erledigung der anstehenden Angelegenheit teilzunehmen beziehungsweise mitzuwirken und diese im Büro des Betreuers effektiver oder abschließend geschehen kann. Der betreute Mensch kann Art und Umfang der Bearbeitung seiner Angelegenheiten besser/ überhaupt erfassen. Das Treffen im Büro fördert Mobilität, Selbstständigkeit und Teilhabe an realen Gegebenheiten.

Auch Telefonate sind eine Form des persönlichen Kontaktes. Voraussetzung ist, dass die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit des betreuten Menschen ein Telefonat ermöglicht. Diese Form des persönlichen Kontaktes dient dazu, schnell, direkt und kurzfristig Regelungen herbeizuführen. Ein Telefonat kann dazu beitragen, dass der betreute Mensch sich freier äußern kann. Das Telefonat kann auch dann als Form des persönlichen Kontakts gewählt werden, wenn vermutet wird oder als sicher gilt, dass durch ein persönliches Treffen mit dem betreuten Menschen Gefahr für den Betreuer verbunden ist.

Schriftliche Kontakte können in Form von Briefen, Faxsendungen, E-Mails, MS und in den Briefkasten gelegten Kurzmitteilungen ebenfalls eine Art der persönlichen Betreuung sein. Die Weiterleitung von wichtiger, beim Betreuer eingegangener Post an den betreuten Menschen bindet ihn in das für die Betreuung relevante Geschehen ein. Es wird dem betreuten Menschen deutlich, dass er an der Erledigung seiner Angelegenheiten beteiligt ist und der Betreuer als sein Sachwalter fungiert.

Die Beziehung des betreuten Menschen zu dem Betreuer kann schwierige Phasen durchlaufen, die einen direkten persönlichen Kontakt nicht ermöglichen und wo der Schriftweg die einzige Möglichkeit der Kommunikation bleibt.

Bei dauerhafter Störung der Möglichkeit zur direkten persönlichen Kommunikation sollte geprüft werden, ob ein Wechsel des Betreuers einen neuen Anfang und damit eine direkte Kommunikation mit dem Betreuer ermöglicht.

Beispiele:

- Der betreute Mensch entzieht sich jeder anderen persönlichen Kontaktaufnahme. Er ist mit der Betreuung nicht einverstanden.

- Der betreute Mensch ist nicht sesshaft und nur über Postfach oder eine Hilfsorganisation zu erreichen.

- Der betreute Mensch ist im Gefängnis und der persönliche Kontakt verboten.

- Der persönliche Kontakt zum betreuten Menschen ist mit Gefahr für den Betreuer verbunden.

Der betreute Mensch muss schreiben und lesen können. Die an ihn gerichteten Schreiben müssen seinem Sprachverständnis angepasst sein.

Mit indirekten Kontakten ist die Kommunikation über Dritte (Vertrauenspersonen des betreuten Menschen) gemeint.Diese können Angehörige, Bekannte, Freunde, Nachbarn, Pflegedienst , Arzt, Anwälte, Ämter und ähnliches sein.

Wie häufig findet der persönliche Kontakt statt?

Die Frequenz der persönlichen Kontakte ist abhängig von fallspezifischen Voraussetzungen z.B. dem konkreten Regelungsbedarf innerhalb der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise und kann nicht durch eine feste Regel beschrieben werden. Anhaltspunkte für die Häufigkeit der Kontakte können sein:

- die Fähigkeit zur Konzentration des betreuten Menschen,

- die Fähigkeit der Erinnerung,

- die Häufigkeit, mit der eine Information aus dem direkten Umfeld abgefragt werden muss,

- die Häufigkeit, mit der die Erledigung der anstehenden Angelegenheiten zusammen mit dem betreuten Menschen geschehen soll beziehungsweise kann,

- die Häufigkeit, mit der die Fähigkeit des betreuten Menschen zur selbstständigen Erledigung der eigenen Angelegenheit, überprüft werden soll beziehungsweise kann,

- die Häufigkeit, mit der das vertragliche Leistungsgeschehen mit dem betreuten Menschen besprochen werden soll beziehungsweise kann.

Die Erlebniswelt des betreuten Menschen kann von diesem Ergebnis deutlich abweichen. So kann der betreute Mensch den subjektiven Wunsch haben, den Betreuer wesentlich öfter oder auch seltener zu sehen.

Für die Besprechung wichtiger Sachverhalte mit dem betreuten Menschen kann es erforderlich sein, ihn öfter aufzusuchen, wenn er nicht in der Lage ist, sich über die notwendige Besprechungsdauer auf das Thema zu konzentrieren. Insbesondere bei älteren Menschen kann die Tagesform entscheidend sein. Ist der betreute Mensch zur aktuellen Zeit nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, einem Gespräch zu folgen, muss der Betreuer zu einem anderen Zeitpunkt einen neuen Start vornehmen.

Informationen aus dem direkten Umfeld

Ist der betreute Mensch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht in der Lage, sich hinsichtlich der anstehenden Angelegenheit zu äußern, müssen die erforderlichen Informationen durch Inaugenscheinnahme der Situation und des direkten Umfeldes abgefragt werden.Ein konkreter Anlass bildet damit den Grund für den Besuch beim betreuten Menschen.

Erledigung zusammen mit dem betreuten Menschen

Der Betreuer ist verpflichtet, wichtige Angelegenheiten mit dem betreuten Menschen zu besprechen. Soweit der betreute Mensch in der Lage ist, die anstehenden Angelegenheiten selbstständig oder mit Hilfe anderer Menschen oder Dienste zu erledigen, erübrigt sich die Tätigkeit des Betreuers. Ist der betreute Mensch hierzu nicht in der Lage, tritt der Betreuer an seine Stelle und erledigt die Angelegenheit (vgl. auch § 1902 BGB) , nachdem er diese wichtigen Angelegenheiten mit dem betreuten Menschen besprochen hat. (siehe auch Jürgen Thar in BtPrax 3.2007 )

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zusammengestellt von Andre Krüger

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