| Die Würde des Menschen ist unantastbar. ... Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ... Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ... Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
aus: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland |
| Entscheidungen zum Betreuungsrecht , Aktuelles ---->>> hier | |||
![]() |
Betreuungsrecht Das Online - Lexikon --->>> hier |
||
![]() |
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ab dem 01. September 2009 in Kraft --->>>hier |
||
![]() |
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker - Thür. PsychKG - --- > hier
|
||
|
|||
|
Rechtliche Betreuung statt Entmündigung - Informationsblatt - (pdf Format) --->>> hier |
|||
|
Einwilligung in Heilbehandlung durch den rechtlichen Betreuer -- > Hinweise hier |
|||
|
Erforderlichkeit der Betreuung, Persönliche Betreuung, freier Wille, Einsichtsfähigkeit, Natürlicher Wille, Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung durch eine konsequente Betreuungsplanung und zur Pauschalvergütung ---------> hier |
|||
| Das Betreuungsrecht
- Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung,Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung;Verfahrensbeginn;Verfahrenspfleger/in;Ärztliches Gutachten, Betreuungsbehörde, persönliche Anhörung;Aufgabenkreise;Betreuungsgerichtliche Genehmigung;Keine Entmündigung;Verfahren des Rechtspflegers / der Rechtspflegerin;Ende der Betreuung --> hier |
|||
|
Der rechtliche Betreuer als gesetzlicher Vertreter , Zur Rolle eines rechtlichen Betreuers--> hier |
|||
|
Kontakt zwischen dem rechtlichen Betreuer und dem unter gesetzlicher Betreuung stehenden Menschen (Formen, Häufigkeit) --- > hier |
|||
|
|||
|
Landgericht Gera zur Tätigkeitsbezeichnung "Rechtliche Betreuungen BGB" --> hier |
|||
|
|||
|
|
|||
Vorsorge
![]() |
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ----->>> hier |
weitere Links und Informationen zum Betreuungsrecht
Rechtliche Betreuung für Volljährige (Betreuungsrecht) in Gera , Thüringen --- > hier
Forum Betreuung , das Diskussionsforum zum Thema rechtliche Betreuung für Volljährige(für rechtliche Betreuer, Angehörige und betreute Menschen) ------ > hier
"Verrückte sind nicht krank, sondern auf einem für andere schwer verständlichen Weg auf der Suche nach ihrem Platz in der Welt. Dafür brauchen sie keine Psychopharmaka, die ihr Gehirn lahmlegen und keine Therapien, die ihnen einredet, sie seien behindert. Stattdessen brauchen sie Ruhe, Zeit, Verständnis und Ermutigung."
| Die Grundlage der rechtlichen Betreuung ist die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde, deren zentraler Kern das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen darstellt, welches der Staat nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu achten (Achtungsgebot) und zu schützen (Schutzgebot) hat. Die Menschenwürde und die Selbstbestimmung stehen jedem Menschen in gleicher Weise zu, unabhängig von psychischer Erkrankung oder Behinderung. Während das Schutzgebot die verfassungsrechtliche Grundlage für die Betreuung als staatliche Rechtsfürsorge bildet, kommt das Achtungsgebot nur in den Fällen zum Tragen, in denen der/die Betroffene aufgrund von Erkrankung oder Behinderung tatsächlich nicht eigenverantwortlich Entscheidungen treffen kann. Das Betreuungsrecht dient demnach der Gleichstellung von rechtlich betreuten mit nicht rechtlich betreuten Menschen. Die rechtliche Betreuung (§ 1896 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) beinhaltet die erforderliche Rechtsfürsorge durch die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten und gewährleistet den notwendigen Schutz bei größtmöglicher Selbstbestimmung und Wahrung der persönlichen Autonomie.
................................................. Rechtliche Betreuung definiert sich über die Unterstützung des Betreuten Menschen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten. |
© 2002 - 2012 André Krüger